Metalltechnik
Im Berufsfeld Metalltechnik werden die Auszubildenden im 1. Lehrjahr in den Fachbereichen Industriemechaniker, Feinwerkmechaniker, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker und Anlagenmechaniker gemeinsam unterrichtet. Sie wechseln anschließend in getrennte Fachklassen. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3,5 Jahre. Des Weiteren werden die Maschinen- und Anlagenführer in ihrer 2-jährigen Ausbildung unterrichtet. Die Auszubildenden sind im Wechsel zwei Wochen im Ausbildungsbetrieb und eine Woche in der Berufsschule.
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Am Ende der Berufsausbildung finden dann die Berufsschulabschlussprüfung und der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung (Gesellenbrief) statt. Parallel zur Berufsausbildung können interessierte Auszubildende durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erwerben.
Um die Berufsschule Metalltechnik besuchen zu können, müssen die Auszubildenden mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.
BERATUNG DURCH
THOMAS RÖMER
Telefon: 06221 1584 113
E-Mail: roe@hfswe.de
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SEKRETARIAT
Telefon: 06221 1584 100
E-Mail: sekretariat@hfswe.de
Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.
BERUFSSCHULE
Metalltechnik
Im Berufsfeld Metalltechnik werden die Auszubildenden im 1. Lehrjahr in den Fachbereichen Industriemechaniker, Feinwerkmechaniker, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker und Anlagenmechaniker gemeinsam unterrichtet. Sie wechseln anschließend in getrennte Fachklassen. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3,5 Jahre. Des Weiteren werden die Maschinen- und Anlagenführer in ihrer 2-jährigen Ausbildung unterrichtet. Die Auszubildenden sind im Wechsel zwei Wochen im Ausbildungsbetrieb und eine Woche in der Berufsschule.
Um die Berufsschule Metalltechnik besuchen zu können, müssen die Auszubildenden mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Am Ende der Berufsausbildung finden dann die Berufsschulabschlussprüfung und der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung (Gesellenbrief) statt. Parallel zur Berufsausbildung können interessierte Auszubildende durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erwerben.
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