Körperpflege und Friseure
Die duale Berufsausbildung beginnt entweder im ersten Ausbildungsjahr oder alternativ bereits nach der 1-jährigen Berufsfachschule im zweiten Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Der Berufsschulunterricht findet an 1,5 Tagen in der Woche statt. Die übrige wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb.
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Am Ende der Berufsausbildung finden dann die Berufsschulabschlussprüfung und der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung (Gesellenbrief) statt. Parallel zur Berufsausbildung können interessierte Auszubildende durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erwerben.
Um die Berufsschule Körperpflege besuchen zu können, müssen die Auszubildenden mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung der Berufsausbildung stehen einer Friseurgesellin bzw. einem Friseurgesellen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten offen:
1. Meister (nach Meisterausbildung ist auch ein Studium möglich)
2. Maskenbildner
3. Zweithaarspezialist
4. Besitzer eines Friseursalons
5. Friseurtrainer
6. Fachrepräsentant im Studio bei großen Firmen (z. B. L’Oreal, Wella, Goldwell …)
7. Visagistik
8. Stylist in der Fernseh- und Modebranche
9. Lehramt für Friseure
10. Lehrer in einer Meisterschule

BERATUNG DURCH
THOMAS RÖMER
Telefon: 06221 1584 113
E-Mail: roe@hfswe.de

BERATUNG DURCH
SEKRETARIAT
Telefon: 06221 1584 100
E-Mail: sekretariat@hfswe.de
Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.
BERUFSSCHULE
Körperpflege und Friseure

Die duale Berufsausbildung beginnt entweder im ersten Ausbildungsjahr oder alternativ bereits nach der 1-jährigen Berufsfachschule im zweiten Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Der Berufsschulunterricht findet an 1,5 Tagen in der Woche statt. Die übrige wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb.
Um die Berufsschule Körperpflege besuchen zu können, müssen die Auszubildenden mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Am Ende der Berufsausbildung finden dann die Berufsschulabschlussprüfung und der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung (Gesellenbrief) statt. Parallel zur Berufsausbildung können interessierte Auszubildende durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erwerben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung der Berufsausbildung stehen einer Friseurgesellin bzw. einem Friseurgesellen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten offen:
1. Meister (nach Meisterausbildung ist auch ein Studium möglich)
2. Maskenbildner
3. Zweithaarspezialist
4. Besitzer eines Friseursalons
5. Friseurtrainer
6. Fachrepräsentant im Studio bei großen Firmen (z. B. L’Oreal, Wella, Goldwell …)
7. Visagistik
8. Stylist in der Fernseh- und Modebranche
9. Lehramt für Friseure
10. Lehrer in einer Meisterschule

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